Kompakte Informationen zur Rente

Veröffentlicht am 04.02.2020 in Presse

Thomas Niederreiter, Ruth Müller, MdL und Manfred Steibl

Mütterrente, Altersrente und Erwerbsminderungsrente detailliert erklärt

Das neue Rentenpaket der Bundesregierung stand im Mittelpunkt einer gut besuchten Veranstaltung des SPD Ortsvereins Pfeffenhausen.  Vorsitzender Thomas Niederreiter konnte zahlreiche interessierte Bürgerinnen und Bürger im Nebenzimmer des Brauereigasthofes Pöllinger zu diesem Renteninformationsabend begrüßen.

Zur Einführung berichtete MdL Ruth Müller, dass im Jahr 2016 in Bayern 38,3 % der abhängig Beschäftigten in atypische Beschäftigungsverhältnissen waren, das bedeutet in Teilzeit, in Leiharbeit oder in einem Minijob. Von diesen 2,3 Millionen atypisch Beschäftigten entfielen mehr als 1,7 Millionen auf Frauen. Bei mehr als 70 % der Frauen in Bayern lag die Altersrente im Jahr 2017 unter der Armutsgefährdungsschwelle von 1.074 Euro. Die durchschnittliche Altersrente in Niederbayern war bei den Männern bei 1.059 Euro und bei den Frauen bei 559 Euro, in der Stadt und im Landkreis Landshut bei 1.117 bzw. 702 Euro.

Der Rentenfachberater Manfred Steibl von der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd informierte über die Neuerungen bei der Rente wegen Erwerbsminderung, für Hinterbliebene und bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten.

Steibl informierte zuerst über die Verlängerung der Zurechnungszeit. Diese sorgt dafür, dass bei den ab dem Jahr 2019 erstmalig gezahlten Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten die Ansprüche bis zur aktuell gütigen Regelaltersgrenze von 65 Jahren und 8 Monaten hochgerechnet werden. Bisher ging die Zurechnungszeit bis 62 Jahre und 3 Monate. Anschließend wird diese schrittweise auf 67 Jahre verlängert (entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze). Im Landkreis Landshut wurden (Stand 31.12.2018) 2.473 Erwerbsminderungsrenten bezogen und der durchschnittliche Zahlbetrag lag bei 872,52 Euro. Bei den Renten wegen Todes waren es 7.878 mit einem durchschnittlichen Zahlbetrag in Höhe von 556,49 Euro.

Nächster Punkt war die sogenannte „Mütterrente“. Für Bestandsrentnerinnen wurde diese rückwirkend ab 01.01.2019 um 6 Monate bzw. einen halben Entgeltpunkt erhöht. Von dieser Verbesserung profitieren alle Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden.

Anders stellt sich die Situation für Mütter dar, die bislang noch keine Rente bezogen haben, weil sie bisher die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren nicht erreichen konnten. Mütter mit zwei Kindern können nun ab Januar 2019 ohne zusätzliche Beitragszahlung eine Regelaltersrente erhalten. Auch Mütter mit nur einem Kind können dank lukrativer Nachzahlungsmöglichkeiten sofort in den Genuss der Rente kommen.

Weiter erläuterte er das gesicherte Rentenniveau von derzeit 48 %, die stabilen Rentenbeiträge in Höhe von höchstens 20 %, die sogenannte „Flexi-Rente“ und die größeren Entlastungen für Geringverdiener durch die Ausweitung der „Gleitzone“ für die Zeit ab 01.07.2019. Außerdem gab er noch die durchschnittliche Höhe von Altersrenten zum 31.12.2018 in Deutschland und in Bayern bekannt sowie im Landkreis Landshut die unterschiedliche Höhe der Altersrenten für Frauen und für Männer.

Im Anschluss an die Ausführungen von Manfred Steibl hatten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, ihre Fragen an den Rentenfachberater zu stellen, wovon auch reichlich Gebrauch gemacht wurde.

Die Themen Rentenniveau, Steuerpflicht bei den Renten und die 2014 eingeführte abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren waren hier die Schwerpunkte. Steibl verwies für weiteren Beratungsbedarf auf das gebührenfreie Servicetelefon (Tel. 0800 – 1000 48015) sowie auf die Möglichkeit, vor Ort in Landshut bei der DRV einen Beratungstermin zu vereinbaren. Am Schluss des Abends, nach fast 2 Stunden, waren keine Fragen mehr offen und Thomas Niederreiter bedankte mit einem kleinen Präsent beim Referenten recht herzlich und bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Kommen.

 

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