Archäologie im Auftrag des Kulturerbeschutzes

Veröffentlicht am 30.01.2017 in Presse

Fragment eines frühzeitlichen Tonfigürchens (Foto: Richter)

SPD lädt zur Vorstellung der archäologischen Ausgrabungen ein

Der Markt Pfeffenhausen war bis vor wenigen Jahren auf der archäologischen Karte des Landkreises ein weißer Fleck, hatten im Ortskern bisher doch keine archäologischen Ausgrabungen stattgefunden. Dies änderte sich im Jahre 2014, als Arbeiter bei der Verlegung einer Wasserleitung in der Rottenburger Straße in etwa 70cm Tiefe auf solide Mauerreste stießen, bei denen es sich um Reste der ehemaligen Marktbefestigung handelte. Als knapp zwei Jahre später das ehemalige Königbräugrundstück bebaut werden sollte, gelang es der Kreisarchäologie erstmals, einen großflächigeren Einblick in die Geschichte des Marktes zu erhalten. Die ersten Ergebnisse dieser Ausgrabungen und ihre Bedeutung für die spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Geschichte des Ortes Pfeffenhausen sind Thema des Vortrags des Kreisarchäologen Thomas Richter, zu dem die SPD Pfeffenhausen einlädt. In der Bayerischen Verfassung, heißt es in Artikel 141, Absatz 2: „Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts haben die Aufgabe, die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft zu schützen und zu pflegen, herabgewürdigte Denkmäler der Kunst und der Geschichte möglichst ihrer früheren Bestimmung wieder zuzuführen, die Abwanderung deutschen Kunstbesitzes ins Ausland zu verhindern“. Unter dem Aspekt „Graben im Auftrag der Bayerischen Verfassung“ wird Thomas Richter über den Wert archäologischer Grabungen berichten. Beginn ist am Montag um 19 Uhr im Gasthaus Pöllinger in Pfeffenhausen.

 

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